Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 steuert den schrittweisen Ausstieg aus klimaschädlichen F-Gasen — den Kältemitteln, die in den meisten Klima- und Kälteanlagen stecken. Wer eine bestehende Anlage betreibt, darf sie zwar weiterlaufen lassen. Aber die Fristen für neue Anlagen kommen schneller als viele erwarten, und das verfügbare Kältemittel für Bestandsanlagen wird spürbar knapper und teurer.
Parallel zu den Verboten sinkt die europaweit zulässige Kältemittelmenge drastisch: von 31 % der Ausgangsmenge (Basisjahr 2024) über 24,3 % (2025–2026) auf nur noch 12,3 % (2027–2029) und 5,3 % (2030–2032). Diese Verknappung trifft vor allem gängige Kältemittel wie R410A — Prognosen gehen von einer Verzehnfachung der Preise bis 2030 aus. Für Betreiber älterer Anlagen heißt das: Auch ohne gesetzlichen Zwang zum Austausch kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, jetzt zu planen statt im Notfall zu reagieren.
Wer eine Anlage mit einer bestimmten Kältemittelfüllmenge betreibt, ist zu regelmäßigen Dichtheitsprüfungen verpflichtet — je nach Größe der Anlage in unterschiedlichem Rhythmus:
Zusätzlich müssen Betreiber ein Anlagenlogbuch führen und mindestens fünf Jahre aufbewahren — mit allen Wartungen, Kältemittel-Nachfüllungen und Prüfergebnissen. Prüfungen dürfen ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe mit entsprechendem Sachkundenachweis durchführen.
Quellen: infraserv.com, industrie-fachwissen.de (Stand September 2026). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zehn Seiten: F-Gase-Verordnung, VDI 6022, GModG, EnEfG, AwSV und 42. BImSchV — mit Prüfintervallen, allen Stichtagen bis 2035 und den sechs Lücken, die uns in Wartungsverträgen am häufigsten begegnen.
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