Die VDI 6022 ist streng genommen keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine technische Richtlinie. Trotzdem können Betreiber von Lüftungsanlagen sie nicht einfach ignorieren: Über das Arbeitsschutzgesetz und die technische Regel ASR A3.6 wird sie faktisch verbindlich, weil Lüftungsanlagen „nach dem Stand der Technik“ betrieben werden müssen — und genau den definiert die VDI 6022.
Betroffen sind alle raumlufttechnischen Anlagen in Räumen, in denen sich Menschen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden täglich aufhalten. Damit fällt praktisch jede Büro-, Hotel-, Einzelhandels- oder Gastronomie-Immobilie mit Lüftungs- oder Klimaanlage darunter. Ausgenommen sind reine Wohnräume.
Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach größeren Umbauten steht eine Erstinspektion an, die den Ausgangszustand dokumentiert. Danach gelten wiederkehrende Inspektionen:
Dazwischen sind kürzere Routine-Kontrollen vorgesehen, etwa die Prüfung des Befeuchterwassers alle 14 Tage.
Fehlt die Dokumentation, wird im Schadensfall regelmäßig unterstellt, dass „nie geprüft“ wurde — mit entsprechenden Folgen. Wer nach einem Gesundheitsvorfall (etwa durch Legionellen oder Schimmel in der Lüftungsanlage) keine lückenlosen Prüfnachweise vorlegen kann, riskiert Haftungsansprüche, Probleme mit der Versicherung und behördliche Beanstandungen. Gerade in der Hotellerie, im Einzelhandel oder in Bürogebäuden mit hoher Besucherfrequenz ist das ein Risiko, das leicht unterschätzt wird.
Quellen: vdi.de, klimacraft.de, hyg-blog.de, igienair.de (Stand September 2026). Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall.
Zehn Seiten: F-Gase-Verordnung, VDI 6022, GModG, EnEfG, AwSV und 42. BImSchV — mit Prüfintervallen, allen Stichtagen bis 2035 und den sechs Lücken, die uns in Wartungsverträgen am häufigsten begegnen.
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